Dec 14, 2014 10:32
9 yrs ago
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German term
Erkundungsbeweisführung
German to Dutch
Law/Patents
Law (general)
Österreichisches Recht: der Satz lautet: sondern würde diese gewünschte Beweisaufnahme eine in diesem Verfahrensstatium unzulässige Erkundungsbeweisführung darstellen.
Erklärung: Erkundungsbeweise sind Beweise, die nicht konkrete Behauptungen sondern lediglich unbestimmte Vermutungen zum Gegenstand haben. Sie dienen also nicht dazu, ein konkretes Vorbringen der Partei zu untermauern, sondern sollen es erst ermöglichen, dieses zu erstatten.
Erklärung: Erkundungsbeweise sind Beweise, die nicht konkrete Behauptungen sondern lediglich unbestimmte Vermutungen zum Gegenstand haben. Sie dienen also nicht dazu, ein konkretes Vorbringen der Partei zu untermauern, sondern sollen es erst ermöglichen, dieses zu erstatten.
Proposed translations
(Dutch)
4 -1 | onrechtmatig verkregen bewijs (lus mentis) | egidius |
Proposed translations
-1
1 day 5 hrs
German term (edited):
unzulässige Erkundungsbeweisführung
onrechtmatig verkregen bewijs (lus mentis)
Andere opties:
ontoelaatbare bewijsvoering
ontoelaatbaar bewijs
ontoelaatbare bewijsvoering
ontoelaatbaar bewijs
Reference:
http://blog.iusmentis.com/2011/02/11/onrechtmatig-verkregen-bewijs/
http://ec.europa.eu/civiljustice/evidence/evidence_sln_nl.htm
Peer comment(s):
disagree |
Michael Eulenhaupt
: Um strafpfrozessuale Fragen der (Zulässigkeit von) Beweiserhebung und Beweisverwertung geht es hier nicht sondern um eine (materielle) "Vorfrage" zur Beweisführung, siehe den Google-Books-Link unter "Diskussion"
1 hr
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Discussion
http://nl.wikipedia.org/wiki/Bewijs_(strafrecht)