Dec 14, 2014 10:32
9 yrs ago
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German term

Erkundungsbeweisführung

German to Dutch Law/Patents Law (general)
Österreichisches Recht: der Satz lautet: sondern würde diese gewünschte Beweisaufnahme eine in diesem Verfahrensstatium unzulässige Erkundungsbeweisführung darstellen.

Erklärung: Erkundungsbeweise sind Beweise, die nicht konkrete Behauptungen sondern lediglich unbestimmte Vermutungen zum Gegenstand haben. Sie dienen also nicht dazu, ein konkretes Vorbringen der Partei zu untermauern, sondern sollen es erst ermöglichen, dieses zu erstatten.
Proposed translations (Dutch)
4 -1 onrechtmatig verkregen bewijs (lus mentis)

Discussion

Michael Eulenhaupt Dec 15, 2014:
Für diesen Begriff gibt es - soweit ich das sehen kann - kein nl. Äquivalent, d.h. es solle das Original verwendet und dazu eine erläuternde Fußnote generiert werden!

http://nl.wikipedia.org/wiki/Bewijs_(strafrecht)

Proposed translations

-1
1 day 5 hrs
German term (edited): unzulässige Erkundungsbeweisführung

onrechtmatig verkregen bewijs (lus mentis)

Andere opties:
ontoelaatbare bewijsvoering
ontoelaatbaar bewijs
Peer comment(s):

disagree Michael Eulenhaupt : Um strafpfrozessuale Fragen der (Zulässigkeit von) Beweiserhebung und Beweisverwertung geht es hier nicht sondern um eine (materielle) "Vorfrage" zur Beweisführung, siehe den Google-Books-Link unter "Diskussion"
1 hr
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